Erkundigen Sie sich vorher bei der Vertretung, ob ein/e Dolmetscher/in notwendig ist. Allfällige zusätzliche Kosten für den/die Dolmetscher/in gehen zu Ihren Lasten.
Die folgenden Dokumente müssen persönlich Ihrer Schweizer Vertretung vorgelegt werden:
sowie
Für Schweizer Staatsangehörige:
- Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Für ausländische Staatsangehörige:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Original der Urkunde über den aktuellen Zivilstand:
a) Ledigkeitsbescheinigung
b) Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk
c) Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraftvermerk
d) Todesurkunde der verstorbenen Ehegattin / des verstorbenen Ehegatten - Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Wenn bereits ein Eintrag im Schweizer Personenstandsregister besteht, sind gewisse Dokumente gegebenenfalls nicht mehr erforderlich.
Für die in der Schweiz wohnhafte Person:
- Kopie der aktuellen Wohnsitzbescheinigung für die Schweiz
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
Für allfällige gemeinsame Kinder, die noch nicht im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sind:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Original der offiziellen Bestätigung des Kindesverhältnisses oder Vaterschaftsanerkennung
- Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Für allfällige gemeinsame Kinder, die im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sind:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
Zusätzliche Dokumente
Schweizer Staatsangehörige:
- Atestado de Domicilio original, ausgestellt von der zuständigen Einwohnerkontrolle (Junta de Freguesia)
Portugiesische/ausländische Staatsangehörige:
- Assento de Nascimento em formato nacional com carimbo branco, ausgestellt vom zuständigen Zivilstandsamt (Conservatória do Registo Civil) oder Prüfcode der elektronischen Urkunde
- Wenn Zivilstand nicht ledig:
- Acta de Conferência do divórcio com carimbo branco e a data em que transitou em julgado a decisão, ausgestellt vom zuständigen Zivilstandsamt (Conservatória do Registo Civil) oder Gericht (Tribunal) oder Prüfcode der elektronischen Urkunde
- Assento de Óbito em formato nacional com carimbo branco, ausgestellt vom zuständigen Zivilstandsamt (Conservatória do Registo Civil) oder Prüfcode der elektronischen Urkunde - Atestado de domicílio original, ausgestellt von der zuständigen Einwohnerkontrolle (Junta de Freguesia)
Für gemeinsame Kinder, die noch nicht im Infostar eingetragen sind mit Geburtsland Portugal:
- Assento de Nascimeno em formato nacional com carimbo seco, ausgestellt vom zuständigen Zivilstandsamt (Conservatória do Registo Civil) oder Prüfcode der elektronischen Urkunde
- Atestado de domicílio original, ausgestellt vod der zuständigen Einwohnerkontrolle (Junta de Freguesia)
Portugiesische Zivilstandsurkunden können über die Internetseite des portugiesischen Justizministerium (PT) (Ministério dea Justiça) beantragt werden.
Gebühren
Bezüglich die Gebühren wenden Sie sich bitte an Ihre Schweizer Vertretung.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.